3.1 Der Lizenznehmer darf die lizenzierte Software oder Dokumentation weder ganz noch teilweise ändern, anpassen, übersetzen, unterlizenzieren, vermieten, verleasen oder verleihen und verpflichtet sich, dies auch nicht anderen zu ermöglichen.
3.2 Der Lizenznehmer darf keine abgeleiteten Werke aus der gesamten oder Teilen der lizenzierten Software oder Dokumentation erstellen und verpflichtet sich, dies auch nicht zu tun oder anderen dies zu ermöglichen; und der Lizenznehmer darf die lizenzierte Software nicht zurückentwickeln, dekompilieren, disassemblieren oder auf andere Weise versuchen, den Quellcode der lizenzierten Software zu ermitteln; und
3.3 Der Lizenznehmer darf eine frühere Version der lizenzierten Software nicht verwenden und verpflichtet sich, dies auch nicht anderen zu ermöglichen, nachdem er einen Medienersatz oder eine aktualisierte Version als Ersatz für eine frühere Version erhalten hat (in diesem Fall muss der Lizenznehmer die frühere Version vernichten); und
3.4 Der Lizenznehmer darf die lizenzierte Software nicht für den Betrieb von Unternehmen, Flugzeugen, Schiffen, Nuklearanlagen, lebenserhaltenden Maschinen, Kommunikationssystemen oder anderen Geräten verwenden, bei denen ein Ausfall der Software zu Personenschäden, Todesfällen oder Umweltschäden führen könnte, und verpflichtet sich, dies auch anderen nicht zu ermöglichen.
3.5 Der Lizenznehmer darf die Urheberrechts- oder Markenhinweise des Lizenzgebers oder die Urheberrechts- und Markenhinweise Dritter, die der Lizenzgeber in die lizenzierte Software oder Dokumentation aufgenommen hat, nicht entfernen oder verdecken und verpflichtet sich, dies auch nicht anderen zu ermöglichen; und
3.6 Der Lizenznehmer darf die lizenzierte Software nicht zum Hosten von Anwendungen für Dritte verwenden und stimmt zu, dies auch nicht zu tun oder anderen dies zu ermöglichen, als Teil von Facility Management-, Timesharing-, Service Provider- oder Service Bureau-Vereinbarungen; und
3.7 Der Lizenznehmer darf die lizenzierte Software nicht ohne vorherige Zustimmung des Lizenzgebers auf anderen Geräten installieren, nachdem die lizenzierte Software auf einem Gerät installiert wurde.
3.8 Der Lizenznehmer darf die lizenzierte Software nicht in einer Weise nutzen, die illegal oder durch diese EULA nicht autorisiert ist, und erklärt sich damit einverstanden, dies auch nicht anderen zu ermöglichen.